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Das Bayrische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz vom 08.07.2005

pdfBayKibiG.pdf

Das BayKibiG ist das gesetzliche Fundament des Kindergartens. Es gilt ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 und löst das Bayrische Kindergartengesetz vom 25.07.1972 ab.

Hier ein Link zur Internetseite der Bayrischen Staatskanzlei zum aktuellen BayKibiG.

Im Besonderen regelt das BayKibiG:

  • die Finanzierung des Kindergartens
  • die Staffelung von Elternbeiträgen nach Buchungszeiten
  • die Rechte und Befugnisse des Elternbeirates
  • etc.
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