Gesetzliche Grundlagen

Das Bayrische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz vom 08.07.2005

BayKibiG.pdf

Das BayKibiG ist das gesetzliche Fundament des Kindergartens. Es gilt ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 und löst das Bayrische Kindergartengesetz vom 25.07.1972 ab.

Hier ein Link zur Internetseite der Bayrischen Staatskanzlei zum aktuellen BayKibiG.

Im Besonderen regelt das BayKibiG:

etc.

die Finanzierung des Kindergartens

die Staffelung von Elternbeiträgen nach Buchungszeiten

die Rechte und Befugnisse des Elternbeirates